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  • Stiftungen 12/2019

Was macht eine Stiftungsaufsicht?

  • 17. Dezember 2019
netzwerk südbaden
Sie prüfen auf Ewigkeit: Stiftungsreferentin Janina Peters und Sachbearbeiter Stefan Klapper. Foto: Alexander Dietrich
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Wer in Südbaden eine Stiftung nach bürgerlichem Recht ins Leben rufen möchte, der kommt am Regierungspräsidium Freiburg nicht vorbei. Hier sitzt die Stiftungsaufsicht. Vier Köpfe kümmern sich aktuell um 624 Stiftungen in der Region.

VON ANNA-LENA GRÖNER

Drum prüfe, wer sich ewig bindet“, waren Schillers Worte. Was Eheleuten sich selbst überlassen bleibt, übernimmt beim Privatvermögen für den ewigen guten Zweck die Stiftungsaufsicht: sie prüft die Satzung, den Zweck sowie das Stiftungsgeschäft mit seinem Grundstockkapital und der inneren Organisation. Wenn alles rechtens ist, ist alles recht und die Stiftung kann anfangen Gutes zu tun – für immer.

Doch vor jedem „Ja“ zur Stiftung steht die Beratung. „Da ist es durchaus manchmal so, dass die ersten Leute schon wieder gehen, weil eine andere Rechtsform einfach sinnvoller ist“, sagt Janina Peters, die seit einem Jahr als Stiftungsreferentin im Regierungspräsidium arbeitet. Nicht immer macht eine Stiftung Sinn, manchmal raten Peters und ihre drei Sachbearbeiter stattdessen zu einer Vereinsgründung oder einer GmbH. „Wenn jemand nur etwas Gutes tun will, kann er das auch durch Spenden tun“, sagt Peters.

Immerhin können solche Spenden das Überleben der kleineren Stiftungen sichern, die sich durch herrschende Niedrigzinsphasen und Kapitalmarktveränderungen seit Jahren schwer tun. „Wir erleben es gerade tatsächlich sehr häufig, dass kleinere Stiftungen zu uns kommen und um Auflösung bitten oder um eine Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung.“

Seit 2013 gibt es die Möglichkeit, in diese Form überführt zu werden oder von Beginn an als solche zu handeln. „Giving while living“ nennt man es in den USA. Die Stiftung wird dabei auf einen Zeitraum, meist zehn Jahre, festgelegt. In dieser Zeit wird das Vermögen für den vorgesehenen Stiftungszweck aufgebraucht. Die Wertigkeit ist eine ganz andere als die der so genannten Ewigkeitsstiftungen: statt sich ein Denkmal zu setzen und etwas Nachhaltiges zu schaffen, wollen die Verbrauchs-Stifter die wohltätigen Effekte ihrer Stiftung selbst erleben und steuern.

Kleine Stiftungen kämpfen

Doch eine Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung und somit eine Auflösung zu erreichen, sei ein absoluter Ausnahmefall, so die Stiftungsreferentin. Auch dieser wird vorher streng von der Stiftungsaufsicht geprüft: ist der Stiftungszweck tatsächlich nicht mehr erfüllbar? Ist gar das Gemeinwohl gefährdet oder die Stiftung schlichtweg wirtschaftlich nicht mehr tragbar?

„Wir erwarten von allen Stiftungen bürgerlichen Rechts, dass sie so eine Niedrigzinsphase, wie wir sie aktuell haben, durchhalten. Gesehen auf die Phase, die eine Stiftung bestehen soll, nämlich für immer, ist das eben erstmal nur eine kleinere Durststrecke. Die ältesten Stiftungen bestehen seit dem 13. Jahrhundert, in dieser Zeit ist auch viel passiert“, sagt Janina Peters.

Damit Ewigkeitsstiftungen nicht schon vorzeitig das Zeitliche segnen, wurde das Grundstockkapital seit der Finanzkrise auf 200.000 Euro angehoben. Davor wurden durchaus 50.000 Euro Stiftungen zugelassen. Genau diese haben heute zu kämpfen. Ebenfalls auf die Kappe von Finanzkrise und Grundstockkonsequenz gehe der allgemeine Rückgang von Stiftungsgründungen.

Bis 2009 waren es immer um die dreißig neuen Anerkennungen pro Jahr. Danach sei es sehr eingebrochen und lag immer im Bereich zwischen 11 und 19. Lediglich 2011 und das vergangene Jahr, mit 24 Neuerrichtungen, seien noch einmal Ausreißer nach oben gewesen. Am glücklichsten können sich Stiftungen schätzen, die Immobilien oder Unternehmensanteile besitzen und statt mit Minuszinsen belastet, durch Mieteinnahmen oder Umsatzerträge abgesichert sind.

„Wir erwarten von allen Stiftungen bürgerlichen Rechts, dass sie so eine Niedrigzinsphase, wie wir sie aktuell haben, durchhalten.“

Wer nicht von Gründung an solch gewinnbringendes Stiftungskapital eingebracht hat, kann durchaus mit so genannten risikoreichen Anlagen die „Erhaltung des Stiftungsvermögens“ sichern. Höchstens 30 Prozent dürfen in Aktien, Aktienfonds oder Immobilienfonds investiert werden. „Vor der Finanzkrise hat man das Stiftungsvermögen in Bundesschatzbriefen oder Unternehmensanleihen guter Bonität investiert, konnte sich zurücklehnen und hat jedes Jahr fünf Prozent Zinserträge bekommen. Das geht heute nicht mehr, das macht uns und natürlich erst recht den Stiftungen richtig viel Arbeit“, sagt Stefan Klapper, der seit 1994 als Sachbearbeiter im Stiftungswesen arbeitet.

Neben den Schwierigkeiten, die vor allem kleine Ewigkeitsstiftungen aktuell durchmachen, beobachtet er, dass immer mehr neue Stiftungen mehrere Zwecke verfolgen. „Ein Beispiel dafür sind unsere Bürgerstiftungen, die zum Teil den gesamten Gemeinnützigkeitskatalog abdecken möchten, um flexibel zu sein und sich dementsprechend in der Gemeinde engagieren zu können“, sagt Klapper.

Auch Bürgerstiftungen haben ihren Ursprung in den USA. Die erste Foundation gab es hier bereits 1994. In Südbaden gibt es diese Form seit 2000, inzwischen sind es weit über dreißig im Regierungsbezirk. Der Grundgedanke einer Bürgerstiftung ist der, dass es nicht nur einen Stifter, sondern viele gibt. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass das Grundstockvermögen zusammenkommt, daraus resultierende Vermögenserträge werden auf kommunaler Ebene für Bildung, Kunst, Sport, Soziales oder andere Zwecke eingesetzt.

Auch Unternehmen, Vereine, Banken und Organisationen können sich als Zustifter beteiligen. Bürgerstiftungen könnten sich zur neuen Form des kollektiven Stiftens, der zivilen Selbstorganisation und zum Rückgrat einer Gemeinde entwickeln. Statt einer einseitigen Stifter- Stiftungszweck-Nummer, könnte diese Stifter-Polygamie der neue Masterplan für eine sichere Ewigkeit sein, auch in Minuszinsphasen.  

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