Sales-Teams arbeiten täglich mit Angeboten, Verträgen und Lieferungen. Dabei tauchen immer wieder rechtliche Fragen auf: Ab wann gilt ein Angebot als verbindlich? Welche Punkte müssen in einen Verkaufsvertrag? Wie reagiere ich auf Beschwerden und wie sichere ich mich gegen Risiken ab?
Text: Meike Kapp-Schwoerer und Maximilian Fessel
Ein verbindlicher Vertrag entsteht durch Angebot und Annahme. Was theoretisch klingt, passiert in der Praxis schnell. Die Übersendung der eigenen Konditionen für ein bestimmtes Produkt und ein „Einverstanden“ des Kunden können schon ausreichen. Deshalb ist die entscheidende Frage: Soll Ihr Angebot überhaupt verbindlich sein oder möchten Sie sich noch Spielraum lassen? Wenn das Angebot unverbindlich sein soll, muss das klar erkennbar sein. Nutzen Sie eindeutige Formulierungen wie „freibleibend“ oder „vorbehaltlich Verfügbarkeit“. So steuern Sie die Erwartungen Ihrer Kunden und vermeiden ungewollte Bindungen.
Wenn schon in der Vertragsanbahnung vertrauliche Informationen ausgetauscht werden, kommt zudem …