• Schwerpunkte
  • Unternehmen
  • Kommunales
  • Bauen
  • Kultur
  • Menschen
    • Am Arbeitsplatz
    • Gut beraten
    • Espresso mit
    • Let’s Talk
  • Podcast
  • E-Magazin
  • PR-Dossiers
  • Über uns
  • Kontakt
  • Jobs
  • Corporate Publishing
  • Mediadaten
  • Magazin
  • Supplement
  • Immobilien
  • Abo
Facebook
Instagram
LinkedIn
Netzwerk Südbaden Logo
Netzwerk Südbaden
  • Über uns
  • Kontakt
  • Jobs
  • Corporate Publishing
  • Mediadaten
  • Magazin
  • Supplement
  • Immobilien
  • Abo
Netzwerk Südbaden
  • Schwerpunkte
  • Unternehmen
  • Kommunales
  • Bauen
  • Kultur
  • Menschen
    • Am Arbeitsplatz
    • Gut beraten
    • Espresso mit
    • Let’s Talk
  • Podcast
  • E-Magazin
  • PR-Dossiers
0
  • Unternehmen

MeToo am Arbeitsplatz: „Unternehmen haben Fürsorgepflicht“

  • 30. August 2022
Sexuelle Belästigung
Wichtig bei Übergriffen am Arbeitsplatz: Einhalt gebieten und Kollegen einbeziehen. Foto: ZVG
Total
0
Shares
0
0
0
0

Das Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ ist vielerorts ein Tabu. Betroffene wie Unternehmen sind wenig informiert, beispielsweise über Rechtliches oder Ansprechbarkeit. Die Beratungsstelle Frauenhorizonte will dies mit Fortbildungen ändern. Ein Gespräch mit Christian Kuhn-Régnier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, über das Thema.

INTERVIEW: RUDI RASCHE

Herr Kuhn-Régnier, wie verbreitet ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?

Ich kann nur vermuten, dass es solche Fälle häufig gibt. Dafür spricht die Vielzahl der hierzu ergangenen Urteile diverser Arbeitsgerichte bis hin zum Bundesarbeitsgericht, die sicherlich nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Ich befürchte, dass es eine große Dunkelziffer gibt, da nicht alle Übergriffe angezeigt oder gerichtlich ausgetragen werden.

Wie lässt sich sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz arbeitsrechtlich eingrenzen?

Nach der gesetzlichen Definition stellt jedes unerwünschte sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt, eine sexuelle Belästigung dar. Dazu gehören sowohl sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie sonstige sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sowie das Zeigen pornographischer Darstellungen.

Gibt es einen gemeinsamen Nenner bei den Klientinnen, die sich von Ihnen bezüglich sexueller Belästigung am Arbeitsplatz beraten lassen?

Ganz wichtig ist die Empathie, das Zuhören und die Sachverhaltsermittlung. Das geht nicht schnell, sondern braucht manchmal mehrere Termine, bis sich Vertrauen aufgebaut hat, die Dinge zu benennen. Dann kommt die schwierige Phase der rechtlichen Beratung, die manchmal durchaus ernüchternd ist für die Betroffenen. Auf der einen Seite ist es zwingend, jede Form der sexuellen Belästigung zu benennen und auch dafür zu sorgen, dass bereits erfolgte Belästigungen sanktioniert werden und für die Zukunft vermieden werden. Auf der anderen Seite ist stets zu bedenken, wie sich das arbeitsrechtlich eigentlich gebotene Vorgehen auf das laufende Beschäftigungsverhältnis auswirkt. Es ist leider oft festzustellen, dass es die belästigten Beschäftigten sind, die – um sich zu schützen – um eine Versetzung bitten oder das Arbeitsverhältnis ganz beenden, und nicht die eigentlichen „Störer“ zur Verantwortung gezogen werden.

Was sagt die Gesetzeslage? Wozu sind Unternehmen und Organisationen rechtlich bindend verpflichtet, ab welcher Größe? Und was sagt die Realität?

Jedes Unternehmen hat seine Fürsorgepflicht zu erfüllen, unabhängig von der jeweiligen Größe. Jeder Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen bei verübten Benachteiligungen und Belästigungen zu ergreifen, wenn diese während der Ausübung der Tätigkeit erfolgten. Die gesetzliche Regelung umfasst dabei auch präventive Maßnahmen, wozu in Einzelfällen auch Schulungen der Beschäftigten gehören können. Verstößt ein Beschäftigter gegen die gesetzlichen Verbote, muss der Arbeitgeber geeignete bzw. erforderliche Maßnahmen ergreifen, wozu beispielhaft Abmahnungen, Umsetzungen, Versetzungen oder auch die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses des „Störers“ gehören können. Den belästigten Beschäftigten steht neben ihrem Beschwerderecht auch ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Das heißt, sie können ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einstellen, wenn der Arbeitgeber keine geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zur Unterbindung einer sexuellen Belästigung ergreift und die Einstellung der Tätigkeit zum Schutz der Beschäftigten erforderlich ist. Nach unserer Erfahrung sind die meisten Arbeitgeber in der Zwischenzeit hinreichend sensibilisiert und in den meisten Fällen auch sehr um Sachverhaltsaufklärung bemüht.

Was raten Sie Betroffenen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Zunächst gegenüber dem „Störer“ deutlich machen, dass seine Vorgehensweise unerwünscht ist und gegebenenfalls Konsequenzen nach sich ziehen wird. Wichtig ist auch, Kolleginnen und Kollegen einzuweihen und sich zunächst auf dieser Ebene um Unterstützung zu bemühen. Auch die direkten Vorgesetzten einzubeziehen und den Kreis der „Wissenspersonen“ hierdurch zu erweitern und ergänzend um Unterstützung zu bitten, kann hilfreich sein. In jedem Fall gilt: intensive Betreuung und keine leichtfertigen Schritte. Ein Verfahren kann auch verloren werden, was besonders bitter sein kann und die Situation nur noch verschlimmert. Die Chancen und Risiken müssen in jedem Einzelfall sorgfältig abgewogen werden.

Christian Kuhn-Regnier
Der Rechtsanwalt Christian Kuhn-Regnier berät Klientinnen mit Unterstützung der CMS-Stiftung. Foto: ZVG

Der Arbeitsrechtler Christian Kuhn-Regnier berät und vertritt Klientinnen, die bei Frauenhorizonte Unterstützung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz suchen und anwaltliche Beratung benötigen. Damit dieser Schritt nicht an der Kostenhürde scheitert, wird Frauenhorizonte von der CMS Stiftung gefördert. Die Kosten der beiden Erstberatungen übernimmt die Stiftung. Sie erhalten so die Möglichkeit dagegen vorzugehen, erste juristische Schritte einzuleiten und damit Tätern ihre Grenzen aufzuzeigen.

netzwerk südbaden unterstützt mit einer Reihe von Beiträgen seit April 2022 die Arbeit von Frauenhorizonte bei diesem wichtigen Projekt. Dabei soll die Arbeit von Vorreitern dargestellt werden, aber auch Experten sollen zu Wort kommen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.cms-stiftung.de zu laden.

Inhalt laden

Total
0
Shares
Teilen 0
Teilen 0
Teilen 0
Tweet 0
Teilen 0
Teilen 0

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

ANZEIGE
Solardach
    • meinSolardach.de
    • PR-Anzeige

Glückliche Partner

  • Julia Donáth-Kneer
  • 31. Juli 2023
FREYLER
    • Freiburger Mittelstandskongress 2023
    • PR-Anzeige

Freyler: Architektur für die Zukunft

  • Kathrin Ermert
  • 26. Juli 2023
Unser Podcast

Julica Goldschmidt interviewt Menschen aus der regionalen Wirtschaftswelt.

Unser Newsletter
Facebook
Instagram
LinkedIn
Anzeige
Weitere Beiträge
  • Cover NWS 05/2025 Schwerpunkt Zuhause
    Mai-Ausgabe: Zuhause
    • 16. Mai 2025
  • Philipp Köder beim Mähen mit der Handsense
    Handsense: Sanfter Schnitt
    • 21. März 2025
  • Emmanuel Beule
    „Wir können die digitale Aufholjagd noch schaffen“
    • 9. April 2025
  • Neubau
    Alte raus, Junge rein
    • 28. April 2025
  • Hanna Teepe
    „Auch ein Weltstar ist nur ein Mensch“
    • 9. Mai 2025
Anzeige
Abo: Jetzt bestellen
  • Cover NWS 05/2025 Schwerpunkt Zuhause Netzwerk Südbaden Jahresabo print & digital 90,00 €

    inkl. 7% MwSt.

    Kostenloser Versand

    12 Ausgaben

Verlag

Netzwerk Südbaden GmbH

Bayernstraße 10

79100 Freiburg

Redaktion

Universitätsstraße 10

79098 Freiburg

T 0761 45002800

info@netzwerk-suedbaden.de
Services

Abo

Mediadaten

Jobs

Medienpartner
Freiburger Mittelstandskongress
Marketing Club Ortenau-Offenburg
Netzwerk Südbaden
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung
  • Datenschutz
  • Impressum
© Netzwerk Südbaden 2024

Geben Sie ein Suchwort ein und bestätigen Sie mit Enter

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, holen Sie zuvor bitte die Erlaubnis Ihre Erziehungsberechtigten ein. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Datenschutzeinstellungen

Alle akzeptieren

Speichern

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, holen Sie zuvor bitte die Erlaubnis Ihre Erziehungsberechtigten ein. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
Anbieter netzwerk südbaden, Impressum
Zweck Dieser Cookie speichert die Einstellungen, die Sie über die "Cookie-Box" auf unserer Seite vornehmen. Damit wird sichergestellt, dass nur solche Cookies hinterlegt werden, deren Verwendung Sie zuvor zugestimmt haben.
Host(s) netzwerk-suedbaden.de
Cookie Name borlabs-cookie
Cookie Laufzeit 1 Jahr
Name
Anbieter netzwerk südbaden
Zweck Der wordpress_test_cookie wird von unserem Content Management System (CMS) ggf. hinterlegt, um zu prüfen, ob Ihr Browser Cookies akzeptiert. Die beiden weiteren Cookies werden nur gesetzt, wenn Sie sich in den Mitgliederbereich unserer Seite einloggen. Der Cookie wordpress_logged_in_ überprüft, ob Sie gerade angemeldet sind. wordpress_sec_ speichert wiederum Ihre Login-Information, damit Sie sich beim Wechsel von einer Seite zu einer anderen nicht erneut anmelden müssen. Beiden Cookies wird jeweils ein sog. Hash, eine codierte Zahlenfolge, angehängt.
Host(s) netzwerk-suedbaden.de
Cookie Name wordpress_test_cookie, wordpress_logged_in_[hash], wordpress_sec_[hash]
Cookie Laufzeit Dauer der Sitzung
Name
Anbieter netzwerk südbaden
Zweck Diese Cookies ermöglichen es unserem E-Commerce-System "WooCommerce" festzustellen, ob und wie sich der Inhalt des Warenkorbs ändert. Enthalten ist ggf. eine verschlüsselte Zahlenfolge für jeden Kunden, sodass das System nachvollziehen kann, wo die jeweiligen Warenkorbdaten in der Datenbank zu finden sind. Den Kunden ermöglichen es diese Cookies zudem, Shop-Benachrichtigungen dauerhaft auszublenden.
Host(s) netzwerk-suedbaden.de
Cookie Name woocommerce_cart_hash, woocommerce_items_in_cart, wp_woocommerce_session_, woocommerce_recently_viewed, store_notice[notice id]
Cookie Laufzeit Sitzung / 2 Tage

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Cookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy?hl=de
Cookie Name _ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit 2 Monate

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
Anbieter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
Zweck Wird zum Entsperren von Google Maps-Inhalten verwendet.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy
Host(s) .google.com
Cookie Name NID
Cookie Laufzeit 6 Monate

Datenschutzerklärung Impressum