Nun plant das Ministerium, für einen Zeitraum von vier Jahren auf diesen Abschnitten – betroffen sind rund 80 Kilometer Strecke – Tempo 120 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Während des vierjährigen Projekts sollen die Auswirkungen der Tempolimits auf das Unfallgeschehen, das Verkehrsverhalten und die Verkehrsabläufe untersucht werden.
Der ADAC weist darauf hin, dass die häufigsten schweren Unfälle nicht auf Autobahnen, sondern auf Landstraßen passieren und somit der Schwerpunkt des Handelns auch dort liegen muss. Auf allen Straßen in Baden-Württemberg kamen im Jahr 2014 insgesamt 466 Menschen ums Leben. Davon wurden 36 Menschen auf Autobahnen getötet. Dies entspricht 7,7 Prozent der Getöteten. Demgegenüber wird auf den Autobahnen in Baden-Württemberg ein Viertel der gesamten Jahresfahrleistung erbracht. Es ist nach Auffassung des ADAC deshalb nicht plausibel, warum sich das Ministerium mit dem geplanten Versuch auf zwei Autobahnabschnitte konzentriert. Zudem sind die beiden ausgewählten Strecken unauffällig bezüglich der Unfallzahlen. Unbenommen davon ist, dass auf Autobahnabschnitte mit auffälliger Unfallhäufigkeit ein Tempolimit eine wirksame Maßnahme sein kann.
Die beiden für den Pilotversuch ausgewählten Abschnitte sind nach Ansicht des ADAC zudem nicht repräsentativ für Autobahnen außerhalb von Ballungsräumen. Die überwiegende Mehrzahl der Autobahnen in Baden-Württemberg, zum Beispiel die A5, A 6, A 8, A 81 zeichnet sich auch außerhalb von Ballungsräumen nämlich in erster Linie durch eine hohe Verkehrsbelastung aus. Da für den Versuch zusätzlich rund acht Prozent des Autobahnnetzes in Baden-Württemberg limitiert werden, ohne dass Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahrenlage vorliegen, stellt sich – neben der Frage, ob hier überhaupt eine Ermächtigungsgrundlage nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt – auch die Frage der Verhältnismäßigkeit.