Die EU beschließt etwas, doch (fast) kein Mitgliedsland setzt es um. Das passiert gerade mit der Entgelttransparenz-Richtlinie. Warum sich Unternehmen auch ohne deutsches Gesetz mit deren Inhalt – gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, unabhängig vom Geschlecht – auseinandersetzen sollten.
Von Kathrin Ermert
Eigentlich hätten Deutschland und die anderen EU-Staaten die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) bis zum 7. Juni in nationales Recht umsetzen müssen. Doch das ist fast nirgends passiert. Stattdessen wird wohl über eine Verlängerung der Frist dafür diskutiert, berichtet Iris Tauth. Das hat die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Südwestmetall Bezirk Freiburg vor Kurzem bei einem Arbeitsbesuch in Brüssel gehört. Denn kein EU-Mitglied – außer Malta – habe bislang ein nationales Gesetz verabschiedet. Eine Sprecherin des hierzulande dafür zuständigen Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) teilte auf Nachfrage am 19. Mai mit: „Das …