ANZEIGE | Der Freiburger Anwalt Arno Heger kennt das Verkehrsrecht und die Geschichten dahinter. Im Gespräch erzählt er, was ihn antreibt und warum manchmal ein Ortsschild am Hang über den Ausgang eines Verfahrens entscheidet.
Herr Heger, warum sind Sie Anwalt geworden?
Arno Heger: Das stand für mich schon mit 16 fest. Mein Vater und mein älterer Bruder waren Polizisten, dadurch hatte ich früh einen Bezug zu juristischen Themen. Mich hat aber vor allem der Wunsch angetrieben, Menschen zu helfen. Über den Fußball lernte ich dann Roland Beckert kennen. Er war Vorsitzender beim FC Wolfenweiler-Schallstadt und wurde eine Art Mentor für mich.
Was wer er für ein Mensch?
Heger: Roland Beckert war ein angesehener Fachanwalt für Strafrecht. Leider ist er 2017 viel zu früh gestorben. Wir haben viele wertvolle Gespräche geführt. Eines Tages gab er mir das Buch von Stefan Aust über den sogenannten Schmücker-Prozess. Das hat mich nicht mehr losgelassen und war letztlich der Auslöser, tatsächlich Jura zu studieren.
Worum ging es in diesem Prozess?
Heger: Ulrich Schmücker war ein Student, der 1974 in Berlin erschossen wurde. Die Ermittlungen zogen sich über Jahre hin, es gab zahlreiche Ungereimtheiten: eine Verquickung von Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft und Geheimdiensten. Der Mord wurde nie aufgeklärt. Das hat mich sehr beschäftigt.
Eigentlich ein klassischer Stoff für einen Strafrechtler. Sie wurden hingegen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Warum?
Heger: Tatsächlich habe ich in meinen ersten Berufsjahren auch Strafrecht gemacht. Aber das Verkehrsrecht hat mich dann immer mehr fasziniert, vor allem wegen seiner Vielfalt und der Nähe zum Alltag der Menschen.
Was meinen Sie mit Vielfalt?
Heger: Im Verkehrsrecht kommt vieles zusammen: Strafrecht zum Beispiel bei Trunkenheitsfahrten oder Unfallflucht. Zivilrecht bei Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Und es gibt einen hohen Bedarf, gerade durch die Zunahme des Verkehrs und durch neue Fahrzeuge wie E-Scooter oder Pedelecs.
Wie definieren Sie Ihre Rolle als Anwalt?
Heger: Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt und nicht die Akte. Ein Fahrverbot kann für jemanden existenzbedrohend sein, etwa wenn er oder sie beruflich auf das Auto angewiesen ist. Besonders belastend sind Unfälle mit Schwerverletzten oder Toten. Dann geht es nicht mehr nur ums Recht, sondern um Schicksale.
Da braucht man Einfühlungsvermögen.
Heger: Und Erfahrung. Ich bin jetzt seit 20 Jahren Anwalt. Wichtig ist auch, ehrlich mit den Mandanten zu sein. Ich sage klar, wie ich die Aussichten einschätze.
Wer unterstützt Sie in Ihrer Arbeit?
Heger: Ich arbeite seit vielen Jahren mit meiner Assistentin Renata Jolic und meiner Frau Fredericke zusammen. Die beiden sind Herz und Seele der Kanzlei.
Wie bereiten Sie sich auf Verfahren vor?
Heger: Gründlich. Ich schaue mir oft die Verkehrssituation vor Ort an, prüfe Messstellen und mögliche Fehlerquellen.
Können Sie ein Beispiel geben, wo die Recherche vor Ort sinnvoll war?
Heger: In einem Verfahren stand das Ortseingangsschild nicht wie üblich in 1,80 Meter Höhe am Straßenrand, sondern auf einem Hang in 3,80 Metern Höhe, völlig uneinsichtig. Solche Details können entscheidend sein.
Und wenn es trotzdem zu einer Niederlage kommt?
Heger: Die gibt es natürlich. Ich habe im Schnitt fünf bis sechs Gerichtstermine pro Woche, da lässt sich nicht jeder Fall gewinnen. Aber ich habe eine ganz gute Quote und bin überzeugt, dass gute Vorbereitung und Genauigkeit zum Erfolg führen.
Weitere Informationen: www.kanzlei-heger.de