Weder Arbeit noch Auszeit, aber ein wichtiger Teil im Berufsleben von Müttern (und Vätern) – wie geht es Familien in und nach der Elternzeit? Wie gelingt der Wiedereinstieg in den alten oder einen neuen Beruf und womit rechnen Arbeitgebende?
Text: Julia Donáth-Kneer
Da musste Sandra Berg erstmal schlucken, als ihr Arbeitgeber Nein sagte. Die 37-Jährige, die in Wirklichkeit anders heißt, wollte zwölf Monate nach der Geburt ihres zweiten Kindes erstmal mit weniger Stunden an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das hatte sie auch schon beim ersten Kind so gemacht. „Teilzeit in Elternzeit“ nennt sich das Modell, bei dem man bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten kann, ohne die Elternzeit zu unterbrechen. Ein Unternehmen muss den Wiedereinstieg allerdings nicht erlauben. Es kann darauf beharren, dass die beantragte Elternzeit auch vollständig ausgeschöpft wird. So war es dann bei Sandra Berg. HIER WEITERLESEN…