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Erzbistum setzt Reform der Finanzverfassung fort

  • 16. Mai 2016
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Erzbischof Burger setzt Reform der Finanzverfassung im Erzbistum fort 

Bei der Reform ihrer Finanzverfassung ist die Erzdiözese Freiburg einen entscheidenden Schritt weiter gekommen: Der kirchenunabhängige Diözesan-Vermögensverwaltungsrat (DVVR) führt künftig die Aufsicht über die wichtigsten Stiftungen der Erzdiözese. Dies geht aus der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts der Erzdiözese Freiburg (13/2016) hervor. Ziel der Reform ist nach den Worten von Generalvikar Dr. Axel Mehlmann ein „übersichtliches, ausgewogenes und rechtlich fundiertes System der Vermögensverwaltung“. Bereits Mitte 2015 war dazu ein Diözesanökonom bestellt worden. Während der Diözesanökonom, Oberrechtsdirektor Michael Himmelsbach, geschäftsführende Funktion besitzt, kommt dem Vermögensverwaltungsrat aufsichtsführendeFunktion zu. „Wir wollen hier nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Deshalb habe ich entschieden, dieses Modell auf die Stiftungen zu übertragen, indem der Vermögensverwaltungsrat auch die wirtschaftliche Aufsicht über die Stiftungen ausübt“, erklärt Erzbischof Stephan Burger. Der Aufsicht des Vermögensverwaltungsrates unterliegen danach Einrichtungen wie der sogenannte Katholische Darlehensfonds oder drei große Stiftungen oder Anstalten, deren Zweck die Sicherstellung der Besoldung und Versorgung der Priester und Beamten ist. „Bei all dem muss man sich klarmachen, dass die Stiftungen kein Geld der Kirche verwalten, sondern fremdes Geld, nämlich das ihrer Priester und ihrer Beamten, treuhänderisch anzulegen haben“, erläutert Generalvikar Dr. Axel Mehlmann. 

Erzbischof Stephan Burger hat auch den Erzbischöflichen Stuhl  der Aufsicht des Vermögensverwaltungsrates unterstellt. Dem Vermögensverwaltungsrat gehören Elke Martin-Ehret (Emmendingen), Bernhard Grotz (Bad Krozingen), Kurt Baumann (Tauberbischofsheim), Franz-Peter Dussing (Gundelfingen) und Alfred Küpper (Rastatt) an. Die Mitglieder dieses Rates wurden von Erzbischof Stephan Burger ernannt.

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