Auf die wachsende Kritik an Lärmbelästigungen durch den ehemaligen Bundeswehrfliegerhorst “Immelmann” hat die Aufsicht reagiert: Der Flugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz Bremgarten, wo jährlich rund 15.000 private Maschinen starten und landen, ist vom Regierungspräsidium Freiburg aufgrund einer strengeren Lärmschutzverordnung für Landeplätze deutlich eingeschränkt worden. Davon betroffen sind Flugbewegungen vor allem morgens vor 7 Uhr, mittags von 13 bis 15 Uhr, abends nach Sonnenuntergang sowie an Wochenenden und an Feiertagen.
Wie das Regierungspräsidium Freiburg mitteilte, dürfen nur noch Luftfahrzeuge mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz starten und landen. Diese Vorschrift wird von der Behörde angewendet, wenn die Anzahl der jährlichen Flugbewegungen über 15 000 steigt. Im Vorjahr registrierte der Landeplatz Bremgarten 17.084 Starts und Landungen. Es seien nun die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und die Informationen für alle Benutzer des Sonderlandeplatzes so transparent zu machen, damit die Einhaltung der Lärmschutzverordnung gewährleistet werde, betonte das Regierungspräsidium. (kaz.)