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Badenova einigt sich mit Kartellbehörde: Lieber ein Ende mit Schrecken

  • 21. September 2020
45 Kommunen hatten sich im sogenannten kompas-Modell an der Badenova beteiligt, das zwei jahre lang Bestand hatte. Dann begann die Kartellbehörde zu ermitteln. (Foto: A. Dietrich)
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Die Badenova und die Landeskartellbehörde beenden den jahrelangen Streit um das sogenannte kompas-Modell außergerichtlich. Der Energieversorger löst stille Beteiligungen von Kommunen auf und bezahlt eine Strafe. 

Von „intensiven Verhandlungen“ schrieb die Landesenergiekartellbehörde, die Badenova nannte das Ergebnis eine „Einigung, die trotz der weiterhin bestehenden grundsätzlichen unterschiedlichen Rechtsauffassung zustande gekommen“ sei. Es war so etwas wie der zusammengeführte Schlussstrich unter dem jahrelangen Streit, der nun doch nicht vor Gericht endet.

Gestritten wurde um das sogenannte kompas-Beteiligungsmodell des badischen Energieversorgers, das zwischen 2010 und 2012 lief. Darin konnten Städte und Gemeinden Anteile an der Badenova erwerben und Gesellschafter werden. Zudem gab es noch die Möglichkeit, stille Beteiligungen zu zeichnen. Diese wurden von der Kartellbehörde später als wettbewerbswidrig eingestuft. Einerseits wegen formaler Klauseln, vor allem aber wegen der Höhe der damit verbundenen Verzinsung, eine lukrative Sache. Sie betrug zwischen 6,5 und 7 Prozent. Eine Höhe, die heute eher als Träumerei durchgeht. Zu hoch, befand die Kartellbehörde, gerade weil der Eindruck nicht fern lag, dass dadurch auch Stromkonzessionen verstärkt an die Badenova gehen könnten.

Stille Beteiligungen aufgelöst

45 Kommunen zeichneten damals jene stille Beteiligung im kompas- Modell, das 2013 schon sein Ende fand, weil der Streit mit der Kartellbehörde begann. Das lag auch daran, dass regionale Konkurrenten der Badenova die Behörde darauf lupften und zum Teil auch selbst juristisch tätig wurden.

„Wir hatten ein Interesse, das Verfahren auf diesem Wege der Einigung zu beenden, um die Kommunen, die sich an Badenova beteiligt haben, vor langwierigen Verfahren im Konzessionswettbewerb zu schützen und ihnen Ärger, Kosten und juristische Auseinandersetzungen zu ersparen“, kommentierte der Badenova-Vorstandsvorsitzende Thorsten Radensleben die Entscheidung.

Der Energieversorger hat nun die verzinsten stillen Beteiligungen aufgekündigt und dazu auf bedenkliche Vertragsklauseln verzichtet, hieß es aus Stuttgart zu den Inhalten der Einigung. In Absprache mit dem Kartellamt ist den betroffenen 45 Städten und Gemeinden die Umwandlung ihrer stillen Beteiligungen in Kommanditanteile in gleicher Höhe angeboten worden.

Vier Millionen Euro Strafe

Außerdem zahlt die Badenova einen Beitrag von vier Millionen Euro „im Wege der Vorteilsabschöpfung an die Staatskasse“, was nichts anderes als Strafe bedeutet. Die Kartellbehörde stellt nun mehrere anhängige Verfahren ein, die mit dem Beteiligungsmodell im Zusammenhang stehen.

Dazu zählen auch die Kartellverfahren Neuenburg und Bad Krozingen. Die Städte standen im Verdacht, durch die Annahme unzulässiger Nebenleistungen bei der Konzessionsvergabe gegen Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Neuenburg, mit mehr als fünf Millionen Euro an der Badenova beteiligt, hatte darauf schon vergangenes Jahr reagiert.

Die Stadt schreibt gerade die Stromkonzession neu aus, nachdem die Badenova letzten Sommer vom Vertrag zurückgetreten war, der eigentlich noch bis 2030 hätte laufen sollen. Einem teuren und langen Rechtsstreit wollte die Stadt aus dem Weg gehen. Das tut nun auch die Badenova.

von Daniel Ruda

Dieser Artikel erschien zuerst in der September 2020-Ausgabe unseres Printmagazins

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