Kurz vor der zweiten Kammersitzung (23. Februar), in der das Arbeitsgericht eine Entscheidung über die Friktionen zwischen der Handwerkskammer (HWK) Freiburg und ihrem degradierten Hauptgeschäftsführer, Johannes Burger, treffen soll, hat der Anwalt der Handwerkskammer, Dr. Christoph Fingerle, dem früheren Kammeranwalt, Thomas Schotten, sowie dem ehemaligen HWK-Präsidenten Paul Baier den Streit verkündet.
Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass bei einer Niederlage vor Gericht gegen Burger die Handwerkskammer sich die gesamten Verfahrenskosten oder zumindest einen Teil davon von den beiden ersetzen lassen könnte, so diese nicht auf Kammerseite gegen Burger vorgehen. Aus Sicht der Kammer haben Baier und Schotten durch ihr Verhalten bezüglich der finanziellen Eingruppierung des degradierten Hauptgeschäftsführers das Gravierendste der nun zur Verhandlung anstehenden arbeitsrechtlichen Probleme geschaffen. Bei einem Erfolg Burgers – den die Handwerkskammer wohl befürchtet – würde das bedeuten, dass im Nachgang die Handwerkervertretung gegen ihren alten Präsidenten und den ehemaligen Kammeranwalt – pikanterweise Miterfinder des „Freiburger Modells“, auf das sich die HWK so gerne beruft – auf Schadensersatz klagt und sich damit, unter neuen Vorzeichen, der Streit an der HWK-Spitze fortsetzt.