Mit dem gesetzlich geschützten Status „Honoraranlageberater“ erfüllt der unabhängige Freiburger Vermögensverwalter „FP Asset Management GmbH“ Anforderungen, die über das normale Maß der Anlageberatung hinausgehen. Die Eintragung in das sogenannte Honoraranlageberaterregister erfolgt durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). „Das ist ein Meilenstein in unserer Unternehmensgeschichte, da wir in der provisionsdominierten Finanz- und Bankenwelt ein wichtiges Zeichen setzen“, so Sascha Anspichler (Gesellschafter/Geschäftsführer von FINANCIAL PLANNING Freiburg). „Als eingetragener Honoraranlageberater darf man sich ausschließlich vom Kunden vergüten lassen. Provisionen werden dem Kundenkonto erstattet. Ziel ist es, die Interessengleichheit mit den Mandanten nachhaltig zu gewährleisten. Abgesehen von individuellen Vereinbarungen, stehen unseren Mandanten gleich drei Honorarmodelle zur Verfügung“, so Mathias Lebtig (Gesellschafter/Geschäftsführer von FINANCIAL PLANNING Freiburg).
Weitere Wohlverhaltensregeln sind vom Honoraranlageberater zu erfüllen. So hat er seine Empfehlung auf einen hinreichenden Marktüberblick zu gründen. Außerdem muss die Angebotspalette, die er seinem Rat zugrunde legt, auch hinsichtlich der Anbieter und Emittenten der Finanzinstrumente hinreichend gestreut sein. „Als Honoraranlageberater darf man nicht nur auf eigene Anlageprodukte zurückgreifen – man muss sich am Markt orientieren“, so Jürgen Schwab (Gesellschafter/Geschäftsführer von FINANCIAL PLANNING Freiburg). „Es ist nicht leicht, die gesetzlich geforderten organisatorischen Pflichten für die Registrierung als Honoraranlageberater zu erfüllen. Insbesondere die organisatorischeTrennung von Provisions- und Honorarberatung dürfte vielen Kreditinstituten schwer fallen. Vielleicht ist dies der Grund, warum es derzeit deutschlandweit nur 16 registrierte Honoraranlageberater gibt“, so Sascha Anspichler.