- Den Hauptgeschäftsführer der Freiburger Handwerkskammer kann nur die Vollversammlung abberufen, nicht der Vorstand. Anders als von der Kammer behauptet, geht es nicht nur um die Wahrnehmung einer Funktion. Der Hauptgeschäftsführer vertritt nach der Geschäftsordnung der Kammer neben dem Präsidenten die Handwerkskammer in der Öffentlichkeit in allen Angelegenheiten nicht rechtsgeschäftlicher Natur. Das, was die Kammer jetzt als Neuordnung der Geschäftsführungsressource zu verkaufen sucht, ist de facto eine Abberufung.
- Ich teile die Einschätzung des Präsidiums, dass es in den vergangenen Monaten an einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Präsident/Präsidium und Hauptgeschäftsführer gefehlt hat. Niemand hat dies mehr beklagt als ich und immer wieder neu einen Anlauf hierzu gemacht. Im einzigen, mir zugestandenen Gespräch mit dem Präsidium Anfang Mai dieses Jahres heiß es lediglich, mir fehle die emotionale Bindung. Vorwürfe in der Sache gäbe es keine. Es gibt sie auch heute noch nicht.
- Seit Monaten habe ich eine systematische Ausgrenzung meiner Person von nahezu allen kammerrelevanten Vorgängen und Entscheidungsprozessen erfahren. In letzter Konsequenz wurde ich angewiesen, sämtliche, auch vor langem bereits verbindlich vereinbarte, Außentermine abzusagen, mich rein auf kammerinterne Arbeiten zu beschränken und dabei hinzunehmen, dass Telefonate und eingehende Post nicht mehr zugestellt bzw. vorgelegt wurden. Das sind Maßnahmen bzw. Verhaltensweisen, die wenige von der „reiflichen Überlegung“ verraten, die der Vorstand in seiner Presseerklärung für sich in Anspruch nimmt.
- Ich werde deshalb sowohl gegen den Vorstandsbeschluss vorgehen als auch zu überlegen haben, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen ein so massiver Eingriff in meinen Status und meine Arbeit nach sich zieht.