Müllheim soll bei Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung überzogene Gebühren verlangen. Gegen die Stadt läuft derzeit eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Vermeintliche Abzocke gibt es auch andernorts.
Von Ralf Deckert
Wohnen ist anders. Und deshalb wohnt Herr E. mittlerweile wohl auch woanders: Für sein Zimmer und die Mitbenutzung von Bad und Küche in der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in der Bärenfelsstraße in Müllheim sollte der 53-jährige Syrer im vergangenen Jahr von heute auf morgen und für mehrere Monate rückwirkend mehr als 640 Euro Nutzungsgebühr zahlen. Bis Ende 2022 waren es noch rund 245 Euro. Schaut man sich den Zustand der Wohnung auf den Fotos der Flüchtlingshilfe Müllheim an, so scheinen zwar selbst diese 245 Euro noch eine Menge Geld zu sein. Aber die Beinahe-Verdreifachung war für E. weder stemm- noch nachvollziehbar.
Die Stadt Müllheim im Markgräflerland hat wegen Fällen wie dem von Herrn E. derzeit eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim an der Backe. … WEITERLESEN