„Wir brauchen keine schwerbewaffneten Zöllner am Vespertisch im Rebberg“, kritisiert Kilian Schneider, Präsident des Badischen Weinbauverbandes, die Ausführungsbestimmungen zum Mindestlohngesetz. Der Mindestlohn werde von den Winzern nicht in Frage gestellt, jedoch halte man die angekündigten Kontrollmaßnahmen für „völlig überzogen“. Winzer seien schließlich vom Wetter abhängig und könnten ihre Arbeitszeit deshalb auch nicht exakt planen. Die unangemeldete Überprüfung von Stundenzettel durch den Zoll kriminalisiere die Winzer. Ihnen werde so unterstellt, sie würden zu Lasten ihrer Helfer Abrechnungen manipulieren. Auch zahlreiche andre Bestimmungen seien nicht hinnehmbar. Beim demnächst in Offenburg stattfindenden Weinbautag wollen die badischen Winzer eine Resolution verabschieden, die sich nicht gegen den Mindestlohn wehrt, sondern gegen den staatlichen Eingriff in bestgehende Tarifverträge. Es gibt freilich auch Anlass zur Freude für die badischen Winzer. Von 177 kürzlich angestellten Weinen wählte eine Jury des Weinbauverbandes insgesamt 84 Weine als „Spitze“ der badischen Frühjahrs- und Sommerweine aus. 86,9 Prozent der leichten Spitzenweine des Jahrgangs 2014 sind trocken ausgebaut und haben einen Alkoholgehalt von höchstens 12.5 Prozent. Zu den Besonderheiten dieser Prämierung zählt übrigens, dass ein Muskateller aus Oberbergen zum besten Frühlings- und Sommerwein gekürt worden ist. Weder ein Grau- noch ein Weißburgunder schaffte es in die Sechser-Spitzengruppe mit Bewertungen von 4,6 von 5 möglichen Punkten. Die Weinproduzenten können jetzt die Auszeichnung nutzen, um ihre Weine offiziell als „Spitze der Badischen Frühlings-und Sommerweine des Jahrgangs 2014“ bewerben zu können. (hem.)