Rechtsamt der Stadt Freiburg:
Hochdorfs Ortsvorsteher verstieß gegen Neutralitätsgebot
Eine Prüfung des städtischen Rechtsamts hat ergeben, dass der Ortsvorsteher des Stadtteils Hochdorf, Christoph Lang-Jakob, mit zwei Beiträgen im Amtsblatt „Hochdorf aktuell“ gegen das Neutralitätsverbot verstoßen hat. Danach ist es Amtsträgern untersagt, öffentlich in Publikationen der Stadt oder ihrer Ortschaften zugunsten oder zulasten von politischen Parteien und Gruppierungen im politischen Wettbewerb Partei zu ergreifen und damit möglicherweise Einfluss auf Wahlentscheidungen zu nehmen. Oberbürgermeister Dieter Salomon hat den Ortsvorsteher über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung informiert und ihn auf die Einhaltung des Neutralitätsgebots verwiesen.
Zum Hintergrund: In einer Ausgabe vor der Landtagswahl hatte Ortsvorsteher Lang-Jakob in einem Namensartikel „Wählen gehen“ auf der Titelseite davor gewarnt, solchen Parteien die Stimme zu geben, die sich in der Flüchtlingsfrage für Schießbefehle an Grenzen aussprechen. In der ersten Ausgabe von „Hochdorf aktuell“ nach der Wahl war ein Artikel des Ortsvorstehers erschienen, der sich kritisch mit dem Abschneiden der AfD in Hochdorf und den möglichen Motiven für die Wahlentscheidung auseinandersetzte. Lang-Jakob hatte AfD-Wählerinnen und -Wähler eingeladen, ihm in seinen Sprechstunden in der Ortsverwaltung die Gründe für ihre Wahlentscheidung zu erklären. .
Das Rechtsamt verweist in seiner rechtlichen Bewertung darauf, dass Voraussetzung für eine freie Wahlentscheidung der Bürger eine Chancengleichheit aller Parteien im politischen Wettbewerb ist. Das Recht auf Chancengleichheit werde dann verletzt, wenn Amtsträger und amtliche Organe in den politischen Wettbewerb eingreifen. Ausdrücklich verweist das Rechtsamt darauf, dass auch Inhaber staatlicher Ämter sich wie alle Bürgerinnen und Bürgerinnen am politischen Wettbewerb beteiligen und ihre Meinung frei äußern dürfen. Allerdings ist es nicht zulässig, dafür die Autorität des Amtes – also mit ausdrücklichem Verweis auf die Funktion als Ortsvorsteher – sowie amtliche Publikationsorgane wie das Amtsblatt in Anspruch zu nehmen.
Oberbürgermeister Dieter Salomon hat deshalb in einem Schreiben an Christoph Lang-Jakob auf die Einhaltung des Neutralitätsgebots verwiesen. Salomon: „Bei allem Verständnis dafür, dass Mandatsträger als politisch interessierte und engagierte Menschen sich am politischen Diskurs beteiligen: Ein Amtsblatt ist dafür kein zulässiges Medium.“